Unterschiede im Radnetz
Es ist nur ein Katzensprung und schon ist man auf der anderen Seite des Rheins – egal ob mit Auto, zu Fuss oder mit dem Velo.
Auch wenn Sie sich immer noch im Velotal Rheintal befinden, dürfen Sie dabei nicht vergessen, dass Sie eine Landesgrenze überfahren haben. Für alle Verkehrsteilnehmer ist zu beachten: Links und rechts des Rheins gelten nicht zwingend die gleichen Verkehrsregeln und Gesetze. Hier finden Sie eine kurze Übersicht* mit den wichtigsten Punkten zum grenzüberschreitenden Radverkehr.
Kennzeichnung der Radwege
Im Schweiz erfolgt die Kennzeichnung der öffentlichen Radwege über runde, blaue Schilder. Die Bodenmarkierungen erfolgen über gelbe Markierungen.
In Österreich wird zwischen den benützungspflichtigen Radwegen (runde, blaue Schilder) und Radwegen ohne Benützungspflicht (eckige, blaue Schilder) unterschieden. Die Bodenmarkierungen erfolgen über weisse Markierungen.
Notrufnummer CH + AT = 144
Beschilderung der Radwege
In der Schweiz ist die Beschilderung der Radwege rot.
In Österreich ist die Beschilderung der Radwege dunkelgrün.
Die drei nationalen Routen, die durch den Kanton St. Gallen führen, sind blau gekennzeichnet.
Die sechs Orientierungsrouten in Vorarlberg sind mit grünen Kreisen gekennzeichnet.
Bodenseeradweg
Die Beschilderung des Bodenseeradwegs ist sowohl auf der schweizer als auch auf der
österreichischen Seite einheitlich.
E-Bike-Gesetze §
In der Schweiz wird zwischen E-Bikes der langsamen Kategorie (bei 25km/h und 500Watt) und E-Bikes der schnellen Kategorie (bei 45km/h und 1000Watt) unterschieden.
Alle E-Bikes dürfen auf dem Radweg fahren.
Alle E-Bikes müssen angemeldet werden (gelbe Nummer) und es gilt eine Fahrradhelm- und Führerausweispflicht.
In Österreich werden elektrisch unterstützte Fahrräder, die nicht ohne Tretleistung des Fahrrads fahren, bis zu einer Geschwindigkeit von max. 25 km/h unterstützen und deren E-Motorleitung 600 Watt nicht übersteigt als sogenannte „Pedelcs“ bezeichnet. Diese Pedelecs dürfen auf allen Radverkehrsanlagen fahren, auf denen auch normale Fahrräder fahren dürfen.
Räder, die einen stärkeren Motor besitzen oder ohne Tretunterstützung fahren gelten als Moped. Damit dürfen sie keine Radwege, Fahrradstreifen und Mehrzweckstreifen benutzen. Der Fahrer muss einen Führerschein (PKW oder Motorrad) haben und einen für Mopeds zugelassen Helm tragen.
Promillegrenze
CH < 0,5 Promille
AT < 0,8 Promille
Kinder auf dem Rad
In der Schweiz dürfen Kinder ab dem 7. Lebensjahr Velo fahren, Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen auf der Strasse fahren.
In Österreich dürfen Kinder grundsätzlich nur unter Aufsicht von Begleitpersonen (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren. Alleine fahren ist ab dem 12. Lebensjahr – mit Fahrradausweis ab dem 10. Lebensjahr – erlaubt.
Fahrradausstattung
In der Schweiz ist, bei schlechter Sicht, ein blinkendes Rücklicht am Rad vorgeschrieben. Zusätzlich sind seitliche Reflektoren an den Velos Pflicht.
In Österreich ist, bei schlechter Sicht und in der Nacht, ein Front- und Rücklicht am Rad erforderlich.
* Bitte beachten Sie, dass die oben ausgeführten Texte dazu erstellt wurden einen groben Überblick über die Unterschiede im Radnetz zu erlangen. Die Texte sind nicht rechtsverbindlich und auf dem Stand vom 14. November 2017.